Wahl des Kirchengemeinderats am 30. März 2025
Ein lebendiges Gremium mit Gestaltungskraft!
Im ersten Vierteljahr 2025 stehen zwei wichtige Wahlen an. Die eine ist die Bundestagswahl am 23. Februar, die andere - am 30. März - die Neuwahl unseres Kirchengemeinderats.
Seit der letzten Wahl des Kirchengemeinderats im März 2020, zu Beginn der Corona-Zeit, hat sich in der Kirche, aber auch speziell in unserer Gemeinde vieles verändert und weitere Veränderungen stehen an, so wird uns z.B. Ende des Jahres unsere Kirche wieder als neu gestalteter Raum für Gottesdienste zur Verfügung stehen!
Die Arbeit im Kirchengemeinderat ist interessant, gestaltungsoffen, das Gremium bestimmt die Zukunft der Gemeinde mit.
Sich für die Gemeinschaft einzubringen, die Gemeinde vor Ort mitzugestalten und zukunftsweisende Entscheidungen zu treffen - all dies ist im Kirchengemeinderat möglich.
Wenn am 30. März 2025 gewählt wird, wäre es wichtig, möglichst viele Kandidatinnen und Kandidaten zu haben, die sich in diesem Sinne einbringen und dafür möchten wir in den kommenden Wochen werben! Kandidatenvorschläge nimmt der Wahlausschuss entgegen.
- Stefan Allmendinger
- Dr. Klaus Käppler
- Siegmund Kondla
- Philipp Gaul
Sie können sich vorstellen, für den Kirchengemeinderat zu kandidieren? Bitte sprechenSie uns an!
Ansprechpartner für alle Fragen zur Kirchengemeinderatswahl sind Stefan Allmendinger für den Wahlausschuss (mail@stefan-allmendinger.de), Tel. 016097711830 und Bernhard Bayer für den KGR (bayer-bernhard@gmx.de).
In Kürze: das Wichtigste zum Kirchengemeinderat und zur Wahl
- Bis zum 19. Januar 2025 können Wahlvorschläge unterbreitet werden. Ein Wahlvorschlagsformular erhalten Sie bei Herrn Allmendinger. Ein Vorschlag bedarf der Unterschrift von mindestens fünf wahlberechtigten Gemeindemitgliedern. Jedes wahlberechtigte Kirchengemeindemitglied darf seine Unterschrift nur unter einen Wahlvorschlag setzen.
- Bis zum 9. Februar 2025 holt der Wahlausschuss die schriftliche Zustimmung zur Kandidatur ein.
- Mitte Februar wird ein Kandidatenprospekt veröffentlicht und die Kandidaten werden der Gemeinde vorgestellt.
- Ab dem 20. Februar 2025 erhalten die wahlberechtigten Gemeindemitglieder die Wahlbenachrichtigung, die Unterlagen für die Briefwahl und den Kandidatenprospekt.
- Wahlbriefe mit Wahlschein und Stimmzettel müssen rechtzeitig vor dem 30. März 2025 per Postversand oder durch Einwurf in einen Wahlbriefkasten abgegeben werden.
- Sie können Ihre Stimme auch persönlich abgeben und im Wahllokal wählen: am Sonntag, 30. März 2025 von 17:30 Uhr bis 19:30 Uhr in der ev. Versöhnungskirche.
Wozu Kirchengemeinderat?
Wer katholisch ist, gehört der katholischen Kirchengemeinde des jeweiligen Wohnortes an - die Kirchengemeinde ist somit "der Wohnort des Glaubens in Gemeinschaft". Der Kirchengemeinderat ist das Leitungsgremium von "Kirche am Ort". Er gestaltet und entwickelt das Leben in der Kirchengemeinde, hier bekommt Kirche ein Gesicht.
Was ist ein Kirchengemeinderat?
Ähnlich wie auf politischer Ebene der Stadt- oder Gemeinderat entscheidet der Kirchengemeinderat über Schwerpunkte, konkrete Projekte und Finanzen der Kirche am Ort. Hier zeigt sich Kirche in ihren vielfältigen Facetten:
- als Ort des gemeinsamen Glaubens und Feierns
- als Ort des Beistands in Notsituationen und Lebenskrisen
- als Ort der Solidarität und der gelebten Nächstenliebe
Neben und mit der Kirchengemeinde prägen auch soziale und karitative Einrichtungen wie Kindergärten, Pflegeheime, katholische Verbände und vieles andere mehr die "Kirche am Ort".
Rund 1000 Kirchengemeinden gibt es in Württemberg. Sie alle sind Teil der Diözese Rottenburg-Stuttgart als übergeordneter Ebene mit mehr als 1,5 Millionen Katholikinnen und Katholiken.
Wie wird gewählt?
- Alle Katholikinnen und Katholiken ab 18 Jahren, die zur Kirchengemeinde gehören, können kandidieren und gewählt werden.
- Alle Katholikinnen und Katholiken ab 16 Jahren, die zur Kirchengemeinde gehören, dürfen wählen und können Kandidatinnen und Kandidaten vorschlagen.
- Die KGR-Wahl findet alle fünf Jahre als allgemeine Briefwahl statt.
Wie funktioniert ein KGR?
Leiten
Der KGR leitet zusammen mit dem Pfarrer die Kirchengemeinde. Das Leitungsgremium des KGR besteht aus dem Pfarrer als Vorsitzendem kraft Amtes und einer oder einem gewählten Vorsitzenden mit bis zu zwei Stellvertreterinnen bzw. Stellvertretern.
Verantworten
Alle gewählten KGR-Mitglieder haben Sitz und Stimme.
Spezialisieren
Um die Arbeit auf mehrere Schultern zu verteilen, kann der Kirchengemeinderat Sachausschüsse zu verschiedenen Themen einrichten, etwa für Jugend, Familie, Senioren etc.
Vernetzen
Die Arbeit im KGR bietet viele Möglichkeiten zur Kooperation mit Partnerinnen und Partnern im sozialen, kommunalen und ökumenischen Bereich.
Entfalten
Die Kirchengemeinde und der KGR "leben" von den Charismen, die Menschen mit- und einbringen, es kommt darauf an, der Kirche am Ort ein Gesicht zu geben.